Am Freitag, dem 24. September, waren unsere Dentalhygienerinnen zu Gast im Dentallabor ArtOral in Gütersloh. Das geschmackvoll und offen eingerichtete „Chateau“ hatte sich mit seinem schönen Ambiente schon häufiger als Veranstaltungsort für zahnmedizinische Fortbildungen bewährt. So auch an diesem Tag, an dem die Teilnehmerinnen in die neue PAR-Richtlinie eingeführt werden sollten.
Eingeladen hatte die 4smile zu der internen Fortbildung alle angeschlossenen Praxen und stellte mit der Dentalhygienikerin Manuela Strzys auch eine der Referentinnen. Unterstützt wurde sie von Nina Sydow, ebenfalls Dentalhygienikerin.
Am frühen Nachmittag hieß Frau Winterer die Anwesenden mit einem kleinen Sektempfang im Außenbereich willkommen. Nachdem sich alle Teilnehmerinnen vorgestellt hatten, nahm man drinnen Platz, wo der Vortrag mit einer PowerPoint-Präsentation begann.
Im Anschluss konnten sich die Teilnehmerinnen über das Gelernte austauschen und sich mit kleinen Fingerfood-Häppchen stärken, bevor es in den zweiten Teil der Veranstaltung ging. Arbeitsgruppen wurden gebildet, die anhand von vorbereiteten Fallbeispielen die neuen PAR-Richtlinien anwenden konnten.
Natürlich nutzten alle Anwesenden auch die Gelegenheit, sich das Dentallabor anzuschauen und sich an den zahlreichen Kunstobjekten zu freuen, die im Seminarraum und im Außenbereich ausgestellt waren. Dank des milden Herbstwetters klang der lehrreiche und informative Nachmittag auch unter freiem Himmel zwischen Stauden und Skulpturen aus. Das Fazit der Teilnehmerinnen am Ende des Tages fiel durchgehend positiv aus. „Es ist super hilfreich, dass wir im offenen Austausch mit den anderen Praxen voneinander lernen können“, so eine Teilnehmerin der Veranstaltung. Dank der hervorragenden Referenten, der tadellosen Vorbereitung und dem inspirierenden Ambiente dürfen wir zu Recht sagen: Bei dieser Teamfortbildung stimmte einfach alles!
Info: Die neue PAR-Richtlinie
Die neue PAR-Richtlinie wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gemeinsam beschlossen und trat am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Sie bringt zahlreiche Verbesserungen für Praxen und Patienten. So wurde ein umfangreicher Leistungskatalog erarbeitet, der erstmals auch eine auf den Patienten abgestimmte Mundhygieneunterweisung und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst. Für vulnerable Patientengruppen, z.B. Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitis-Behandlung wurde der Zugang zur Parodontitistherapie erleichtert. Unter anderem enthalten ist die Reinigung aller Zähne einmal im Kalenderhalbjahr über einen Zeitraum von zwei Jahren.